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   LG Hannover, 14.05.2012 - 25 O 65/11   

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https://dejure.org/2012,53626
LG Hannover, 14.05.2012 - 25 O 65/11 (https://dejure.org/2012,53626)
LG Hannover, Entscheidung vom 14.05.2012 - 25 O 65/11 (https://dejure.org/2012,53626)
LG Hannover, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 25 O 65/11 (https://dejure.org/2012,53626)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 21.10.2008 - 417 O 171/07

    Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG: Aufsichtsrat ist nach dem MitbestG zu

    Auszug aus LG Hannover, 14.05.2012 - 25 O 65/11
    Hier unterscheidet sich auch der vorliegende Fall von dem Fall "Hamburg-Mannheimer", den das LG Hamburg zu entscheiden hatte (Beschluss vom 21.10.2008 - 417 0 171/07 - ZIP 2008, 2364).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

    Eine Entscheidung darüber, ob die Arbeitnehmer des Gemeinschaftsbetriebs in den Aufsichtsrat des Trägerunternehmens, mit dem sie keinen Arbeitsvertrag geschlossen haben, wählbar sind, erfordert der Streitfall ebenso wenig wie eine Aussage darüber, ob diese Arbeitnehmer bei den in § 1 Abs. 1 DrittelbG genannten Schwellenwerten den Trägerunternehmen "wechselseitig" zugerechnet werden (zu Letzterem - differenzierend nach dem Umfang der Arbeitsleistung - BAG 1. Dezember 1961 - 1 ABR 15/60 - [zur Berechnung der mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerte des § 77 Abs. 2 BetrVG 1952]; vgl. auch LG Hannover 14. Mai 2012 - 25 O 65/11 - [mit zust. Anm. Lüers/Schomaker BB 2013, 565]; LG Hamburg 21. Oktober 2008 - 417 O 171/07 - [zum Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer nach dem MitbestG]; vgl. ferner zur mitbestimmungsrechtlichen Berücksichtigung von Fremdpersonal Hanseatisches OLG Hamburg 29. Oktober 2007 - 11 W 27/07 - [keine Berücksichtigung von gestelltem Personal bei den Schwellenwerten von § 1 DrittelbG]; OLG Düsseldorf 12. Mai 2004 - 19 W 2/04 - [keine Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten von §§ 76, 77, 77a BetrVG 1952]) .
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16

    Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft

    Die Gegenmeinung lehnt eine Mehrfachberücksichtigung der Arbeitnehmer eines Gemeinschaftsbetriebs ab und hält nur diejenigen Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zu dem jeweiligen Unternehmen stehen, bei der Ermittlung der Schwellenwerte für berücksichtigungsfähig (LG Hannover, Beschl. v. 14.05.2012 - 25 O 65/11 = BeckRS 2013, 12440; LG Bremen, Beschl. v. 04.02.2005 - 7 AR 61/04 = BeckRS 2010, 17611 jeweils zum MitbestG; MünchKommAktG/Gach, a.a.O., § 3 MitbestG Rn. 38a; Heidel/ Wichert, Aktienrecht, 4. Aufl., § 3 MitbestG Rn. 24; Anuss, Festschrift v. Hoyningen-Huene, 2014, S. 17, 25 ff.; Manthey/Hinrichs, NZG 2014, 1096, 1099; Lüers/Schomaker, BB 2013, 565, 567 ff.; Hohenstatt/Schramm, NZA 2010, 846, 847 ff.).
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